Kostenzuschuss
Die Kosten für eine Psychotherapiestunde werden im Erstgespräch vereinbart.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, so erstattet die Krankenkasse einen Teil des Honorars zurück. Derzeit bezahlen die Österreichische Gesundheitskasse €31,50, die KFA einen Zuschuss in der Höhe von EUR 36,00. Die BVAEB €50,00 und SVS erstatten EUR 45,00 pro Sitzung.
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss durch die Sozialversicherung ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung.
Sie benötigen bis spätestens vor der zweiten Psychotherapiestunde eine Bestätigung darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Die Untersuchung kann von jeder praktischen Ärztin/jedem praktischen Arzt durchgeführt werden. Für die Bestätigung gibt es ein Formular, das in den Arztpraxen vorliegt.
Informationen über das konkrete Vorgehen gebe ich gerne im Erstgespräch. Ich unterstütze Sie auch bei der Antragstellung.
Die Kosten für eine Psychotherapiestunde werden im Erstgespräch vereinbart.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, so erstattet die Krankenkasse einen Teil des Honorars zurück. Derzeit bezahlen die Österreichische Gesundheitskasse €31,50, die KFA einen Zuschuss in der Höhe von EUR 36,00. Die BVAEB €50,00 und SVS erstatten EUR 45,00 pro Sitzung.
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss durch die Sozialversicherung ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung.
Sie benötigen bis spätestens vor der zweiten Psychotherapiestunde eine Bestätigung darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Die Untersuchung kann von jeder praktischen Ärztin/jedem praktischen Arzt durchgeführt werden. Für die Bestätigung gibt es ein Formular, das in den Arztpraxen vorliegt.
Informationen über das konkrete Vorgehen gebe ich gerne im Erstgespräch. Ich unterstütze Sie auch bei der Antragstellung.